Die Homepage wird aktuell nur zu Zwecken der Pflichtoffenlegung durch Wertpapierinstitute betrieben:
Hinweise zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Als „Kleinstunternehmen“ sind wir von den dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht betroffen. Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Bitte schauen Sie später wieder vorbei.